Was übernimmt die Krankenkasse?

Seit dem 1. Januar 2012 sind die Krankenkassen verpflichtet, eine Akupunkturbehandlung, die von Ärzten durchgeführt wird, als Pflichtleistung im Rahmen des KVG zu vergüten.

Im Krankenversicherungsgesetz ist allerdings eine Höchstgrenze für Akupunktur- und TCM-Behandlungen auf 180 min während 6 Monate festgelegt. Die Grundversicherung übernimmt diese Kosten nach Abzug Ihrer persönlichen Franchise und des üblichen Selbstbehalts. 

Falls Sie in einem Hausarztmodell versichert sind, lassen Sie sich bitte im Vorfeld von Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin eine Überweisung ausstellen. 

Bei akuten Erkrankungen sind meist 2-5 Behandlungen notwendig.

Bei chronischen Erkrankungen ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Obergrenze überschritten wird. In diesem Fall übernimmt die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin die Behandlungskosten. Bitte klären Sie im Vorfeld die Kostenübernahme mit Ihrer Zusatzversicherung ab.

Ebenso werden die chinesischen Kräuterrezepturen ausschliesslich von der Zusatzversicherung übernommen. Sie erhalten zusammen mit den Kräutermischungen eine Rechnung von der Versandapotheke, die Sie selbst bezahlen und bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen.

Falls Sie keine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgeschlossen haben, können Sie sich gerne bei mir persönlich über die Kosten informieren, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden.

   

Wichtig:
Ihre Behandlung bei mir wird über die Grundversicherung (KVG) abgerechnet.